Spätestens wenn Beschäftigte es mit der privaten Nutzung der dienstlichen Arbeitsinstrumente wie Internet und E-Mail übertreiben, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang eine Überwachung, Einsichtnahme und Beweissicherung des dienstlichen E-Mail-Accounts zulässig ist.

Die Beantwortung der Frage nach der Zulässigkeit des Vorhabens hängt maßgeblich davon ab, ob im Unternehmen die private Nutzung des E-Mail-Accounts entweder erlaubt bzw. geduldet oder andererseits verboten ist.

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