Begriff

Eine Beschäftigung ist ein persönliches und wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis, in dem sich ein Arbeitnehmer (Angestellter, Arbeiter) seinem Arbeitgeber gegenüber befindet.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die gesetzlichen Grundlagen einer Beschäftigung sind in § 7 SGB IV definiert. Die höchstrichterlichen Entscheidungen zu dieser Thematik sind in das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 1.4.2022 (GR v. 1.4.2022) eingeflossen. Teil des Rundschreibens sind als Anlage die versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH (Anlage 3) und die versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen (Anlage 4).

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