Mit der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Teilweise werden auch das Arbeitsumfeld und die Lebenssituation einbezogen. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wesentlicher Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit ein.
Zur Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung gewährt das Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiung. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei, soweit sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Zur sachlichen Eingrenzung der Steuerbefreiung wird Bezug auf die Vorschriften des Fünften Sozialgesetzbuchs genommen. Der Arbeitgeber soll seinen Beschäftigten Maßnahmen auf der Grundlage der gesundheitsfachlichen Bewertungen der Krankenkassen anbieten.
Lohnsteuer: § 3 Nr. 34 EStG regelt die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit. Eine Umsetzungshilfe für die Praxis bietet das BMF-Schreiben v. 20.4.2021, IV C 5 - S 2342/20/10003 :003, BStBl 2021 I S. 700.
Sozialversicherung: Die Beitragsfreiheit als Konsequenz der Steuerfreiheit ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV.
Entgelt | LSt | SV |
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Gesundheitsfördernde Gestaltung der Arbeitstätigkeit/-bedingungen | frei | frei |
(Zertifizierte) Präventionskurse oder betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 EUR jährlich | frei | frei |
Nicht begünstigte Maßnahmen oder höhere Beträge | pflichtig | pflichtig |
Gesundheitsvorsorgeleistungen im eigenbetrieblichen Interesse bis 600 EUR jährlich | frei | frei |
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