Gesundheitsprüfungen sind beim individuellen Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung üblich. Vorerkrankungen können zur Ablehnung oder zu Risikozuschlägen führen. Ausnahmen bestehen für Auslandsreise-Krankenversicherungen sowie bestimmte Privat-Policen, welche über gesetzliche Krankenkassen vermittelt werden.

Bei betrieblichen Krankenversicherungen gibt es sehr unterschiedliche Verfahrensweisen:

  • Je nach Anbieter und Größe des Versichertenkollektivs wird entweder gänzlich auf Gesundheitsfragen verzichtet. Alternativ findet eine sogenannte "vereinfachte Gesundheitsprüfung" statt. In solchen Fällen kann die Zahl der Fragen zur Gesundheitsprüfung beispielsweise von 10 auf 5 reduziert werden.
  • Möglich sind auch Regelungen, dass eine Gesundheitsprüfung nur für Beschäftigte mit vielen Krankheitstagen obligatorisch ist.
  • Die Vertragsbedingungen können vorsehen, dass Mitarbeiter mit bestimmten schweren Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, Multipler Sklerose oder HIV nicht in den Gruppenvertrag mit aufgenommen werden.
  • Bei einer sehr kleinen Versichertengemeinschaft sind reguläre Gesundheitsprüfungen oft Zugangsvoraussetzung. Anträge können somit abgelehnt oder Risikozuschläge verlangt werden.
  • Ob und in welchem Umfang Gesundheitsprüfungen verlangt werden, kann auch davon abhängen, ob der Beitrag vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer gezahlt wird.
 
Hinweis

Klärung zwischen Arbeitnehmer und Versicherungsunternehmen

Sind Gesundheitsfragen zu beantworten, wird das direkt und individuell zwischen dem interessierten Mitarbeiter und dem Versicherungsunternehmen geklärt. Der Arbeitgeber ist in dieses Verfahren nicht einbezogen.

Oft können Familienangehörige der Mitarbeiter mitversichert werden. Die Angehörigen müssen sich in der Regel einer Gesundheitsprüfung unterziehen.

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