Kurzbeschreibung
Kontrolle, ob wesentliche Belange der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA) in den betrieblichen Abläufen (allgemein Prozessen) ausreichend eingeplant (berücksichtigt) sind.
Vorbemerkung
Ein wichtiges Kennzeichen einer erfolgreichen Unternehmensführung ist eine ganzheitliche Gestaltung (Festlegung/Regelung) der betrieblichen Prozesse, also der (Soll-)Vorgehensweisen bei der Erstellung von Informationen, Dienstleistungen und Produkten sowie der Kommunikation und Führung. Dazu zählen auch deren Dokumentation in geeigneter Weise, die Erklärung der Verbindlichkeit sowie eine regelmäßige Überprüfung und Verbesserung bei Bedarf oder Möglichkeit. Durchdachte, verbindliche und von allen Anwendern akzeptierte Prozesse zählen zum "organisatorischen Know-how" einer Organisation. Die Festlegung und Kommunikation dieser Prozesse zählt zu den Aufgaben jedes Managementsystems. SGA zu integrieren und als Teil der Prozesse anzuwenden, ist eine Intention des Arbeitsschutzmanagements.
Wie sicher und gesund die Arbeitsbedingungen der in einen Prozess involvierten, eigenen und externen Beschäftigten sind, wird entscheidend durch die Gestaltung (Planung) des Prozesses bestimmt. Bekanntermaßen beinhalten viele Prozesse sowohl Chancen (z. B. Stärkung der Arbeitsfähigkeit oder des Wohlbefindens) als auch Risiken (Belastungen, Gefährdungen und gesundheitliche Risiken, wie beispielsweise durch Infektionsmöglichkeiten). Es ist deshalb sehr sinnvoll und teilweise auch extern gefordert, diese Prozesse nicht nur nach technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gestalten, sondern auch unter Beachtung von Anforderungen (öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und fundierten Erkenntnissen) des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes (z. B. der Hygiene) sowie der Gesundheitsförderung.
Betriebliche Prozesse sicher und gesund zu gestalten, ist ein zentrales Werkzeug sowohl der Prävention als auch eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements.
Die nachfolgende Checkliste unterstützt die Einbindung (Verankerung) von Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung in die Gestaltung (Planung, Festlegung und Darlegung) betrieblicher Prozesse. Sie kann auch zur Überprüfung und Verbesserung der Beachtung von SGA-Anforderungen verwendet werden.
Unsere Empfehlung
Beim Einbinden der Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung (der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit [SGA]) können Sie wie folgt vorgehen:
SGA-relevante betriebliche Prozesse ermitteln
Betrachten Sie die betrieblichen Prozesse und checken Sie dabei, welche Prozesse aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung relevant sind → SGA-relevante betriebliche Prozesse.
SGA-Anforderungen ermitteln
Ermitteln Sie für jeden SGA-relevanten Prozess die wesentlichen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung (öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und fundierten Erkenntnissen). Möglichkeiten hierfür sind: Gefährdungsbeurteilungen, Sichtung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, wissenschaftlicher Erkenntnisse, Informationen von Herstellern und verfügbarer Erfahrungen von Anwendern.
SGA-Anforderungen in die als SGA-relevanten erkannten Prozesse einbinden → in deren Festlegung und Darlegung
- Passen Sie die Checkliste bei Bedarf unternehmensspezifisch an.
Checkliste "Betriebliche Prozesse sicher und gesund gestalten"
Einbinden von SGA-Anforderungen in die Festlegungen/Darlegungen betrieblicher Prozesse |
Fragen |
Bewertung |
Bemerkungen |
Übergreifende Frage:
- Existieren für alle betrieblichen Prozesse dokumentierte Beschreibungen (Festlegungen bzw. Darlegungen)?
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[ ] ja |
Fundstelle: .................................................. |
[ ] ja, für... |