Betriebsbeauftragte sind Arbeitnehmer oder nicht betriebsangehörige Personen, die vom Arbeitgeber aufgrund verschiedener Gesetze auf den Gebieten des Umweltschutzes, des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes zur Kontrolle und Einhaltung dieser Gesetze bestellt werden müssen. Sie zeichnen sich durch Fachkunde und Zuverlässigkeit aus.
Arbeitsrecht: Maßgeblich sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutzverordnung (DSGVO), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV), das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und das Medizinproduktegesetz (MPG).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen