Der Datensatz DSBD wird an eine vom Arbeitgeber frei wählbare Annahmestelle einer Krankenkasse übermittelt. Die Daten sind nach der Verarbeitung in der zentralen Betriebsstättendatei für sämtliche Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit verfügbar.

 
Hinweis

Änderung nur einmal melden

Ändern sich die Betriebsdaten, muss stets nur ein Datensatz Betriebsdatenpflege übermittelt werden. Die mehrfache Übermittlung einer Änderungsmeldung, z. B. an mehrere Annahmestellen, ist nicht gewollt.

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