Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Datenübermittlung eine Absendernummer (Betriebsnummer des Arbeitgebers) zu verwenden. Die Absendernummer wird aufgrund eines elektronischen Antrags bei der Vergabe eines Zertifikats zur Sicherung der Datenübertragung von der zertifikatsausstellenden Stelle (Trustcenter der ITSG) vergeben.

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