Arbeitgeber müssen keine Angaben machen, wenn sie dadurch sich selbst oder ihnen nahestehenden Personen in die Situation bringen, dass sie oder diese Personen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden könnten. Arbeitgeber brauchen sich nicht selbst zu belasten.

Das Aussageverweigerungsrecht bezieht sich nur auf Auskünfte. Unterlagen müssen dennoch zur Verfügung gestellt werden. Auch Personalien müssen in jedem Fall angegeben werden. Will der Betroffene von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, muss er sich ausdrücklich darauf berufen. Wer ohne Angabe von Gründen die Aussage verweigert, riskiert ein Bußgeld.

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