Wer einen nichtdeutschen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis oder Bescheinigung, die eine Arbeitnehmertätigkeit erlaubt, beschäftigt, riskiert eine Geldbuße bis zu 500.000 EUR.

Mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wird bestraft, wer vorsätzlich mehr als 5 Ausländer gleichzeitig illegal oder immer wieder Ausländer illegal beschäftigt. Bei grobem Eigennutz droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

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