Der Betriebsrat bildet seinen Willen durch Beschlüsse, die er in Betriebsratssitzungen zu fassen hat. Für einen wirksamen Beschluss ist erforderlich, dass der Vorsitzende rechtzeitig vorher alle Betriebsratsmitglieder zur Sitzung eingeladen und die Tagesordnung bekannt gegeben hat. Beschlüsse zu nicht auf der Tagesordnung mitgeteilten Themen sind immer unwirksam. Erweiterungen der Tagesordnung sind nur bei einstimmigem Einverständnis des Betriebsrats möglich. Dazu müssen alle Mitglieder zur Sitzung korrekt eingeladen worden sein.

Beschlüsse werden, soweit das Betriebsverfassungsgesetz nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Enthaltungen sind Nein-Stimmen. Zur Beschlussfähigkeit muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein, wobei Vertretung durch Ersatzmitglieder zulässig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen[1] kann der Betriebsrat auch Beschlüsse in Audio- oder Videokonferenzen fassen. Umlaufverfahren sind ausgeschlossen.[2]

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