Begriff

Betriebsstättenfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die lohnsteuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers befindet. Beim Betriebsstättenfinanzamt ist die Lohnsteueranmeldung abzugeben und die einbehaltene Lohnsteuer abzuführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Bestimmung der lohnsteuerlichen Betriebsstätte ergibt sich aus § 41 Abs. 2 EStG. Die Definition des Betriebsstättenfinanzamts ist in § 41a Abs. 1 Nr. 1 EStG festgelegt. Ergänzende Bestimmungen enthält Abschnitt R 41.3 LStR. Genauere Informationen zur Zuständigkeit bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern gibt das LfSt Bayern, Verfügung v. 18.3.2019, S 0122.2.1-1/9.

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