Bewerbungskosten sind steuerlich Werbungskosten. Der Bewerber kann sie in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Zu den Bewerbungskosten gehören die Kosten für

  • aufgegebene Stellenanzeigen,
  • Bewerbermappen,
  • Lichtbilder,
  • Kopien oder Gebühren zur Beglaubigung von Unterlagen,
  • Porto,
  • polizeiliche Führungszeugnisse,
  • Bescheinigungen,
  • Literatur und
  • Kurse für das Vorstellungsgespräch etc.

Will der zukünftige Arbeitgeber derartige Kosten ersetzen, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

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