Mindestbeitragsbemessungsgrundlage und Grenzbetrag für die Beitragstragung durch den Träger der Einrichtung bei Menschen mit Behinderungen (Rentenversicherung).

Beitragsbemessungsgrundlage in der Rentenversicherung für die Pflege (mindestens 28 Stunden pro Woche) eines Schwerstpflegebedürftigen bis 31.12.2016. Bei einer über den 31.12.2016 hinaus bestehenden Pflegetätigkeit ist ein Vergleich der beitragspflichtigen Einnahmen nach den neuen und den bisherigen Regelungen erforderlich. Sofern aufgrund der bis zum 31.12.2016 geltenden Regelungen höhere beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt wurden, bilden diese auch weiterhin die Berechnungsgrundlage.

Jahr (Mindest)-Beitragsbemessungsgrundlage, Grenzbetrag
täglich (West) monatlich (West) täglich (Ost) monatlich (Ost)
2024 94,27 EUR 2.828,00 EUR 92,40 EUR 2.772,00 EUR
2023 90,53 EUR 2.716,00 EUR 87,73 EUR 2.632,00 EUR
2022 87,73 EUR 2.632,00 EUR 84,00 EUR 2.520,00 EUR
2021 87,73 EUR 2.632,00 EUR 83,07 EUR 2.492,00 EUR
2020 84,93 EUR 2.548,00 EUR 80,27 EUR 2.408,00 EUR
2019 83,07 EUR 2.492,00 EUR 76,53 EUR 2.296,00 EUR
2018 81,20 EUR 2.436,00 EUR 71,87 EUR 2.156,00 EUR

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