Begriff

Bildschirmarbeit ist die Arbeit, die an Bildschirmgeräten ausgeübt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in § 2 Abs. 5 und Abs. 6 ArbStättV. Detaillierte Ausführungen finden sich in Anhang Nr. 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" zur ArbStättV.

Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit bei Übernahme der Kosten für eine spezielle Sehhilfe am Arbeitsplatz ist in R 19.3 Abs. 2 Nr. 2 LStR geregelt.

 
Kurzübersicht
 
Entgelt LSt SV
Kostenübernahme für spezielle Sehhilfe am Arbeitsplatz frei frei

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