Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub vom 13.12.2022[1]

Anspruchsberechtigung

Arbeitnehmer, zur Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und Gleichgestellte andere arbeitnehmerähnliche Personen sowie Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Zweck

Politische Bildung, Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts und berufliche Weiterbildung durch staatlich anerkannte Träger der Jugend- und Erwachsenenbildung, für die zur Berufsausbildung Beschäftigten jedoch ausschließlich politische Bildung.

Dauer

Jährlich 5 Arbeitstage, bei regelmäßiger Arbeit an mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen entsprechend mehr oder weniger. Für die pädagogische Mitwirkung in staatlich anerkannten Bildungsveranstaltungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzlich 5 Arbeitstage Bildungsurlaub. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung entsprechend.

Obergrenze für Arbeitgeber

keine

Wartezeit

6 Monate Bestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

Verschiebungsgründe

Dringende betriebliche Erfordernisse, jedoch nicht bei zur Berufsausbildung Beschäftigten. Ablehnung innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung, sonst Fiktion der Erteilung.

Mitteilung an Arbeitgeber

So früh wie möglich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Beginn.

[1] GVBl 2021 S. 499.

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