Nach dem deutsch-brasilianischen Abkommen gilt die Entsendung als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Sollte die Unterbrechung kürzer sein, wird der gesamte Zeitraum als eine Entsendung betrachtet. Der Unterbrechungszeitraum wird allerdings nicht als Einsatzzeit berücksichtigt.

 
Hinweis

Unterbrechung einer Entsendung für 5 Monate

Ein Arbeitnehmer wird für 9 Monate nach Brasilien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 5 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer erneut für 8 Monate nach Brasilien entsenden. Zwischen dem 1. und dem 2. Einsatzzeitraum liegt ein Unterbrechungszeitraum von 5 Monaten. Somit muss der Gesamtzeitraum betrachtet werden. Der Unterbrechungszeitraum wird nicht auf die Entsendedauer angerechnet. Der Gesamtzeitraum beträgt genau 17 Monate. Somit gelten auch für die 2. Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften.

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