Personen, die in Brasilien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" BR/DE 101.[1] Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften des Entsendestaates gelten. Bei Arbeitnehmern wird die Bescheinigung in der Regel von der Krankenkasse ausgestellt, welche die Beiträge zur Rentenversicherung erhält. Eine zusätzliche Ausfertigung der Bescheinigung BR/DE 101 ist an die nachfolgende Stelle zu übersenden:

AGÊNCIA DA PREVIDÊNCIA SOCIAL ATENDIMENTO ACORDOS INTERNACIONAIS

FLORIANÓPOLIS (APSAI)
Rua Felipe Schmidt 331 – 4° andar Centro
FLORIANÓPOLIS / SC 88.010-000
BRASILIEN

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