Das "Abkommen über Handel und Zusammenarbeit" regelt die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Es wurde am 27.4.2021 ratifiziert und ist zum 1.5.2021 in Kraft getreten. In der Zeit vom 1.1.2021 bis 30.4.2021 wurde es vorläufig angewandt. Von dem neuen Abkommen über Handel und Zusammenarbeit werden Sachverhalte erfasst, die ab dem 1.1.2021 beginnen und bei denen es keinen grenzüberschreitenden Bezug zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gibt. Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit erfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und den Bereich der Arbeitsförderung. Nicht erfasst werden die Familienleistungen sowie der Bereich der Pflegeversicherung. Es beinhaltet Regelungen, die im Wesentlichen den Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit entsprechen.

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