Anspruch auf Kindergeld hat, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist[1] und, wenn er nicht freizügigkeitsberechtigt ist, eine Niederlassungs- oder bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt.[2] Zudem müssen die Kinder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR haben.[3] Ab dem 1.1.2021 kann daher bei Fehlen dieser Voraussetzungen der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge