Die während der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten können als Vorversicherungszeiten in allen Versicherungszweigen angerechnet werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.

Zeiten, die nach der Übergangsphase im Vereinigten Königreich zurückgelegt werden, können ebenfalls berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Ende der Übergangphase Zeiten im Vereinigten Königreich zurückgelegt wurden.

 
Praxis-Beispiel

Berücksichtigung von in der Übergangsphase erworbene Vorversicherungszeiten

Ein deutscher Staatsangehöriger ist seit 2010 im Vereinigten Königreich beschäftigt. Er beabsichtigt 2023 als Rentner nach Deutschland zurückzukehren. Da er bereits vor dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich gewohnt hat, wird er vom Austrittsabkommen erfasst. Die Rentenzeiten können vollständig als Vorversicherungszeiten angerechnet werden.

Zeiten, die nach dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zurückgelegt wurden, werden ebenfalls als Vorversicherungszeit für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner berücksichtigt.

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