Auch Schüler und Studenten, die im Haushalt der Eltern leben, haben Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie BAföG-Leistungen erhalten oder nur wegen der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht erhalten. Hingegen haben Auszubildende, die während der Ausbildung in einem Internat/Wohnheim oder beim Ausbildenden mit voller Verpflegung leben sowie Studenten und Schüler, die nicht im Haushalt der Eltern leben, keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie können jedoch ergänzende Leistungen in Form von Mehrbedarfen oder auch, wenn eine besondere Härte vorliegt, weitere Leistungen als Darlehen erhalten.[1]

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