Zusätzlich zum Regelbedarf werden Zuschüsse gezahlt für

  • Erstausstattungen einer Wohnung (einschließlich notwendiger Haushaltsgeräte),
  • Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder
  • Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen bzw. therapeutischen Geräten.[1]

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