Zusätzlich zum Regelbedarf werden Zuschüsse gezahlt für
- Erstausstattungen einer Wohnung (einschließlich notwendiger Haushaltsgeräte),
- Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder
- Anschaffung oder Reparatur von orthopädischen Schuhen bzw. therapeutischen Geräten.[1]
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