Die Regelungen in den Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit führen nicht immer zum gewünschten Ergebnis. Gelten nach den vorgenannten Regelungen für den Arbeitnehmer die bulgarischen Rechtsvorschriften, kann durch eine Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten.

 
Praxis-Beispiel

Ein Arbeitnehmer wird für 4 Jahre nach Bulgarien entsandt

Ein Arbeitnehmer arbeitet 2 Jahre für ein deutsches Unternehmen. Nun soll er für ein auf 4 Jahre befristetes Projekt in Bulgarien arbeiten. Die Voraussetzungen für eine Entsendung sind nicht erfüllt, da der Beschäftigungszeitraum von 4 Jahren die maximale Entsendedauer von 24 Monaten übersteigt. Durch den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung kann erreicht werden, dass für den Arbeitnehmer für die gesamte Zeit die deutschen Rechtsvorschriften weiter gelten.

4.1 Ausnahmevereinbarungen, Antragsverfahren in Deutschland

Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA, auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde in Bulgarien. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden.

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