2. |
Aufwendungen für Kurzzeitlinsen sind je Kalenderjahr nur beihilfefähig
|
3. |
[1]Beihilfefähig sind
|
Bis 31.03.2024:
3. |
Bei Vorliegen einer Indikation nach Nummer 1 sind zusätzlich Aufwendungen für eine Brille nach Unterabschnitt 2 ungeachtet von Unterabschnitt 1 Nummer 2 beihilfefähig. [2] [Bis 31.12.2020: Wenn Kontaktlinsen aus medizinischen Gründen nicht ununterbrochen getragen werden können, sind bei Vorliegen einer Indikation nach Nummer 1 neben den Kontaktlinsen zusätzlich Aufwendungen für eine Brille nach Unterabschnitt 2 beihilfefähig. ] Liegt keine Indikation nach Nummer 1 vor, sind nur die vergleichbaren Kosten für Gläser beihilfefähig. |
4. |
Nicht beihilfefähig sind:
Bis 31.03.2024:
Bis 31.03.2024:
Bis 31.03.2024:
|
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen