II. Stellenzulagen
3a.[1]
3a. |
Zulage für "Direktor und Professor" in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 Ist in einer kollegial organisierten Forschungseinrichtung einem "Direktor und Professor" in den Besoldungsgruppen B 2 oder B 3 zusätzlich zu seinen sonstigen Funktionen die Leitung der Forschungseinrichtung mit zeitlicher Begrenzung übertragen, so erhält er für die Dauer der Wahrnehmung dieser Funktionen eine Stellenzulage nach Anlage IX. |
4. |
[2]Zulage für militärische Führungsfunktionen
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Vom 01.06.2015 bis 31.12.2019:
4. |
Zulage für Soldaten in der militärischen Führung oder der Ausbildung im Außendienst
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4a. |
Zulage für Soldaten als Kompaniefeldwebel Soldaten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 erhalten als Kompaniefeldwebel eine Stellenzulage nach Anlage IX. |
5. |
Zulage für flugzeugtechnisches Personal, flugsicherungstechnisches Personal der militärischen Flugsicherung und technisches Personal des Einsatzführungsdienstes
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5a. |
Zulage für Beamte und Soldaten im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, Einsatzführungsdienst und Geoinformationsdienst der Bundeswehr
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