Die Zentralstellen[1], die in der Regel bei bundeszentralen Trägern der Jugendfreiwilligendienste eingerichtet werden, übernehmen die entscheidende Steuerungsfunktion im Bundesfreiwilligendienst und stellen somit die Koppelung zwischen bestehenden Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst sicher. Die Zentralstellen sind demnach das Bindeglied zwischen zuständiger Bundesbehörde[2] und den Einsatzstellen[3] sowie deren Trägern. Die Zentralstellen werden gebildet von Trägern und Einsatzstellen. Um diese zentrale Aufgabe erfolgreich übernehmen zu können, sind Mindestanforderungen hinsichtlich der Zahl, der Größe und der örtlichen Verteilung der vertretenen Einsatzstellen sinnvoll, die in einer Rechtsverordnung vom zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geregelt werden.

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