(1) 1Der Personalrat kann Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. 2Zeit und Ort bestimmt er im Einvernehmen mit dem Leiter der Dienststelle.
(2) 1Die Sprechstunde kann mittels Videokonferenz abgehalten werden, wenn
1. |
vorhandene Einrichtungen genutzt werden, die durch die Dienststelle zur dienstlichen Nutzung freigegeben sind, |
2. |
dies in der Geschäftsordnung des Personalrates vorgesehen ist und |
3. |
der Personalrat geeignete organisatorische Maßnahmen trifft, um sicherzustellen, dass Dritte vom Inhalt der Sprechstunde keine Kenntnis nehmen können. |
2Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
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