Zum Mitglied des Vorstandes kann nur gewählt werden, wer

 

1.

Mitglied der Kammer ist und

 

2.

den Beruf eines Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


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