(1) 1Der Schatzmeister verwaltet das Vermögen der Kammer nach den Weisungen des Präsidiums. 2Er ist berechtigt, Geld in Empfang zu nehmen.

 

(2) Der Schatzmeister überwacht den Eingang der Beiträge.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge