Tarifverträge haben eine sehr geringe Bedeutung für die arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance-Regeln.[1] Dies liegt auch daran, dass Compliance-Regeln typischerweise stark unternehmens- und konzernbezogen sind und sich deshalb nicht für Verbandstarifverträge eignen. Gegenüber Haustarifverträgen haben Betriebsvereinbarungen den Vorteil, das oft bestehende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu verbrauchen.

[1] Vgl. zu weiteren Einzelheiten Schreiber, NZA-RR 2010, S. 617, 622.

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