Tarifverträge haben eine sehr geringe Bedeutung für die arbeitsrechtliche Implementierung von Compliance-Regeln.[1] Dies liegt auch daran, dass Compliance-Regeln typischerweise stark unternehmens- und konzernbezogen sind und sich deshalb nicht für Verbandstarifverträge eignen. Gegenüber Haustarifverträgen haben Betriebsvereinbarungen den Vorteil, das oft bestehende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zu verbrauchen.
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