Übersteigt das Einkommen eines selbstständigen Künstlers 3.900 EUR pro Kalenderjahr, unterliegt dieser dem Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung.

Im Jahr 2022 waren Künstler auch dann sozial abgesichert, wenn sie das Mindesteinkommen nicht erzielten. Dies war beispielsweise der Fall, wenn aufgrund der Corona-Pandemie keine Einkünfte erzielt wurden.

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