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Datenschutz im BGM / 2.1 Übersicht Gesundheitsdaten

Kristin Bost, Sarah Staut
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Der korrekte Umgang mit Angaben über die Gesundheit und Krankheit von Beschäftigten ist eines der kritischsten Datenschutzthemen in Unternehmen. Die Verarbeitung solcher gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten gehört allerdings zu den Grundlagen im BGM. Die Angaben sollen dazu dienen, gesunde Arbeitsbedingungen zu gestalten sowie ein zielgerichtetes BGM durchführen zu können. Die am weitesten verbreitete Form der Datenerhebung ist die Erfassung von Fehlzeiten. Sie werden von Unternehmen auch außerhalb eines BGM erhoben. Auch die folgenden Daten werden i. d. R. bereits aufgrund der betrieblichen Erfordernisse erfasst:

  • Arbeitszeiten nach SOLL- und IST-Stunden, damit auch Überstunden,
  • Urlaub,
  • Fehlzeiten nach den Kategorien: Krankenstand, BEM, Sonderurlaub etc.,
  • Anzahl und Ursache der betrieblichen Unfälle,
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 ArbSchG
  • Gesamtergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen,
  • Leistungsbeurteilungen von Führungskräften und Mitarbeitern,
  • Produktivitätskennzahlen.

Darüber hinaus werden im Rahmen eines BGM weitere, gesundheitsbezogene Daten erhoben. Diese können dann nicht mehr einer einzelnen Person, sondern nur einem Bereich oder dem gesamten Unternehmen zugeordnet werden. Dazu zählen u. a. Daten aus einer anonymen Mitarbeiterbefragung sowie die Gesundheitsberichte der Krankenkassen.

Weitere konkrete Daten liefern die Gesundheitszirkel. Diese dienen dazu, neue Daten hervorzubringen, gleichzeitig vorhandene Daten zu bewerten und schließlich komplexe Zusammenhänge zum Gesundheitsgeschehen aufzudecken.

Gleiches gilt für die Daten aus den sog. Experteninterviews. Dabei werden betriebsinterne Experten wie der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit befragt. Diese Experten kennen zum einen das vorherrschende Gesundheitsgescheh...

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