Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten von Beschäftigten erfolgte während der Corona-Pandemie häufig aufgrund gesetzlicher Pflichten, die dem Verantwortlichen auferlegt waren. Zahlreiche dieser Pflichten sind nunmehr entfallen und dementsprechend mangelt es vielfach auch an einer Rechtsgrundlage zur Weiterverarbeitung und Speicherung bestimmter Daten. Verantwortliche sollten daher kritisch prüfen, welche personenbezogenen Daten im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erhoben wurden und ob eine Speicherung dieser Daten weiterhin rechtmäßig ist. Dies wird in der Regel, insbesondere auch bei Daten, welche die 3G-Zutrittskontrolle zum Arbeitsplatz betreffen, nicht mehr der Fall sein. Solche Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Die Datenschutzaufsichtbehörden haben bereits entsprechende Kontrollen angekündigt.[1]

[1] Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen v. 19.4.2022.

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