AA v. 12.4.2011, o.Az., BStBl I 2011, 485

Bekanntmachung

über das Inkrafttreten des deutsch-britischen Abkommens vom 30.3.2010 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie über das Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 26.11.1964
 
Vom 12.4.2011

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.11.2010 zu dem Abkommen vom 30.3.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2010 II S. 1333, 1334) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2

am 30.12.2010

in Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunden wurden am 30.12.2010 in Berlin ausgetauscht.

Weiter wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 32 Absatz 3 dieses Abkommens das Abkommen vom 26.11.1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (BGBl 1966 II S. 358, 359; 1971 II S. 45, 46)

mit Ablauf des 29.12.2010

außer Kraft getreten ist.

 

Normenkette

DBA-Großbritannien 2010 Art. 32

 

Fundstellen

BStBl I, 2011, 485

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?