1Dem in Islamabad am 14. Juli 1994 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge