1Dem in Bonn am 29. Juni 1973 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der sozialistischen Republik Rumänien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und dem dazugehörenden Protokoll vom 29. Juni 1973 wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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