1Dem in Harare am 22. April 1988 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und von den Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tage wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge