1Dem in Port-of-Spain am 4. April 1973 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Trinidad und Tobago zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Förderung des internationalen Handels und der internationalen Investitionstätigkeit sowie dem Protokoll zu diesem Abkommen wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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