(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden sollen sobald wie möglich in Port-of-Spain ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt am Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist anzuwenden[1]:
a) |
in der Bundesrepublik Deutschland auf die Steuern, die für den Veranlagungszeitraum 1972 und die folgenden Veranlagungszeiträume erhoben werden; |
b) |
in Trinidad und Tobago auf die Steuern, die für das Einkommensjahr 1972 und für die folgenden Einkommensjahre erhoben werden; |
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