Telearbeit, Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind Organisationsformen, bei der die Beschäftigten ihre Tätigkeit ganz oder teilweise außerhalb des Unternehmens durchführen. Dies kann für alle Arbeitsaufgaben geeignet sein, die sich von anderen Tätigkeiten im Unternehmen abtrennen lassen und wobei ein persönlicher Austausch mit Kolleginnen und Kollegen oder anderen Personen nicht zwingend oder nur gelegentlich erforderlich ist. Voraussetzung ist eine entsprechende Informations- und Kommunikationstechnologie.
Mobile Arbeit kann praktisch an allen möglichen Orten erfolgen – häufig im Rahmen von Außendiensttätigkeit beim Kunden, in Bildungs-/Schulungsstätten, im Hotel, unterwegs im Zug oder am Flughafen. Grundsätzlich sind auch bei mobiler Arbeit die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen anzustreben. Wie alle Tätigkeiten unterliegt auch die mobile Büroarbeit dem Arbeitsschutzgesetz und muss bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen sind in der VBG-Info "Mobil Arbeiten mit Notebook & Co." enthalten.
Homeoffice wird zumeist als eine Form der mobilen Arbeit bezeichnet, die es Beschäftigten ermöglicht, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich für den Arbeitgeber tätig zu sein. Es ist empfehlenswert, dass der Arbeitsplatz im Privatbereich möglichst allen sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen gerecht wird.
Telearbeit ist eine Arbeitsform, bei dem der oder die Beschäftigte an einem durch den Arbeitgeber, fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich arbeiten. Er muss allen sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz gerecht werden. Die Dauer der Einrichtung ist festgelegt.
Coworking Spaces sind Büroflächen, die von Dienstleistern angeboten werden. Zumeist handelt es sich um größere, offene Büroräume, die von Personen mit unterschiedlichen Berufen genutzt werden, z. B. Mediengestaltung, Architektur, Softwareentwicklung. Diese werden häufig als "digitale Nomaden" bezeichnet.
Immer häufiger nutzen auch Firmen temporär oder dauerhaft solche Einrichtungen für ihre Beschäftigten. Diese Arbeitsplätze unterliegen dann in vollem Umfang der Arbeitsstättenverordnung. Es handelt sich nicht um Telearbeitsplätze oder mobile Arbeit. Ein Coworking Space kann auch alternativ zum Homeoffice genutzt werden – z. B. wenn Zuhause kein ausreichender Platz zur Verfügung steht oder ungestörtes Arbeiten nicht möglich ist.
Vorteile:
- Zeitliche Flexibilität bei der Arbeitsorganisation
- Ungestörte und konzentrierte Arbeit möglich
- Motivationsgewinn durch selbstbestimmte Arbeitseinteilung und hohe Selbstständigkeit
- Gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, zum Beispiel bei besonderen Situationen in der Familie
- Wegfall von Fahrten zum Arbeitsplatz im Unternehmen
- Hilfreich für Menschen mit Einschränkungen
Nachteile:
- Soziale Isolierung – die sozialen Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen und Führungskräften könnten geringer werden
- Möglicher Verlust von Kommunikationsqualität durch Zunahme technischer Kommunikation
- Reduzierung gemeinsamer Lernprozesse im Unternehmen durch fehlende kontinuierliche Kontakte
- Unzureichende Trennung von Arbeits- und Privatleben
- Gegebenenfalls auch Störung durch Familienangehörige oder familiäre Verpflichtungen
- Um ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten, sind besondere Maßnahmen erforderlich
- Gefahr der "Selbstausbeutung" der Beschäftigten
Beispiele für die mobile Arbeitssituation – z. B. Homeoffice oder Hotelzimmer
Minimale Arbeitssituation
Für gelegentliches, sporadisches Arbeiten – kein Dauerarbeitsplatz.
Arbeitsfläche des Schreibtisches B × T × H (800 × 600 × 740 ± 20) mm nicht höhenverstellbar, Beinraumbreite mind. 600 mm, Beinraumtiefe 600 mm, einfacher Stuhl, arbeiten am Notebook mit externer Tastatur und Maus.
Funktionale Arbeitssituation
Häufigere Nutzung möglich, auch mehrtägig, nicht als Dauerarbeitsplatz geeignet – mit geringem Aufwand auch als Telearbeitsplatz nutzbar.
Arbeitsfläche des Schreibtisches B × T × H (1200 × 800 × 740 ± 20) mm nicht höhenverstellbar, Beinraumbreite mind. 850 mm, Beinraumtiefe 800 mm, einfacher Stuhl, arbeiten am Notebook mit zusätzlichem Bildschirm, externer Tastatur und Maus.
Bei Verwendung nur eines Bildschirmgerätes, reduziertem Papieraufwand und Vorhandensein eines Bürodrehstuhls ist diese Ausstattung auch ein geeigneter Arbeitsplatz für Telearbeit. Bei dieser Minimalanforderung für einen Telearbeitsplatz ist eine freie Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² am Arbeitsplatz vorzusehen.
Optimale Arbeitssituation
Arbeitsfläche des Büro-Arbeitstisches B × T (1600 × 800) mm höhenverstellbar, Beinraumbreite mind. 850 mm – besser 1200 mm, Beinraumtiefe 800 mm, Büroarbeitsstuhl, arbeiten am Notebook mit zusätzlichem Bildschirm, externer Tastatur und Maus.