Unter "Teilflächenbezogener Beleuchtung" versteht man die Beleuchtung von kleineren Flächen innerhalb des Bereichs des Arbeitsplatzes. Auf diesen Teilflächen werden bestimmte Sehaufgaben verrichtet, die höhere Ansprüche an die Beleuchtung erfordern, z. B. Lesen, Schreiben, Kontrollieren. Sie kann zum Beispiel mit einer Schreibtischleuchte realisiert werden.

Abb. 14

Teilflächenbezogene Beleuchtung mit den Bewertungsflächen für die horizontale Beleuchtungsstärke (Ēm) und die zylindrische Beleuchtungsstärke (Ēz) und dem nicht zu berücksichtigenden Randstreifen von 50 cm.

Werden Mindestwerte der Beleuchtungsstärke über 500 lx gefordert, so ist es nach ASR A3.4 "Beleuchtung" zulässig, sie nicht am gesamten Arbeitsplatz, sondern nur auf den für die Sehaufgabe relevanten Teilflächen zu erreichen. Hierbei muss beachtet werden, dass die mittlere Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes 500 lx nicht unterschreitet. An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf ein Einzelwert der Beleuchtungsstärke 300 lx unterschreiten.

Eine teilflächenbezogene Beleuchtung ist zu empfehlen,

  • wenn Tätigkeiten mit unterschiedlichen Sehanforderungen in einem Arbeitsbereich erledigt werden müssen. Die Beleuchtung kann so an die unterschiedlichen Tätigkeiten beziehungsweise Sehaufgaben angepasst werden.
  • um die Beleuchtung besser an das individuelle Sehvermögen und andere Erfordernisse der Beschäftigten anzupassen.
  • wenn die Konzentration und Fixierung auf einer kleineren Fläche innerhalb des Arbeitsbereiches durch eine erhöhte Beleuchtungsstärke unterstützt werden soll.

Bei der Planung einer teilflächenbezogenen Beleuchtung werden eine oder mehrere Teilflächen entsprechend der jeweiligen Sehaufgabe mit einer Größe von mindestens 600 mm × 600 mm festgelegt. (Abbildung 14).

Die mittlere Beleuchtungsstärke auf der Teilfläche sollte sich von der des Bereichs des Arbeitsplatzes für Bildschirm- und Büroarbeit und des Raumes abheben. Es wird empfohlen, dass sie mindestens 750 lx beträgt. Benachbarte Teilflächen und Arbeitsbereiche sollten grundsätzlich keine zu hohen Leuchtdichteunterschiede aufweisen.

Hinweis
Für die Beleuchtung von Teilflächen können Arbeitsplatzleuchten, z. B. Schreibtischleuchten, verwendet werden. Diese sollten den sicherheitstechnischen, ergonomischen und lichttechnischen Anforderungen nach DIN 5035-8 entsprechen.

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