Wenn für die Zulassung zur Meisterprüfung eine mehrjährige Berufspraxis nachgewiesen werden muss, dürfen für die Zulassung zur Prüfung nicht mehr als 3 Jahre Berufspraxis gefordert werden.[1] Da eine wesentliche Voraussetzung für das Bestehen der Meisterprüfung auch ausreichende Praxiserfahrung ist, verlangen die Vorsitzenden der Meisterprüfungsausschüsse in der Regel die vollen 3 Jahre Berufspraxis.

Wird zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung eine Fachschule besucht, so ist der erfolgreiche Besuch dieser Fachschule bei einjähriger Dauer auch mit einem Jahr auf die geforderte Berufspraxis anzurechnen. Analog wird eine zwei- oder mehrjährige Fachschule mit 2 Praxisjahren gleichgestellt.

Im Übrigen kann die Handwerkskammer auf Antrag Sonderregelungen schaffen.[2]

  1. Die Handwerkskammer kann eine auf 3 Jahre festgesetzte Dauer der Gesellentätigkeit unter besonderer Berücksichtigung der in der Gesellenprüfung und während der Gesellenzeit nachgewiesenen beruflichen Bildung abkürzen (z.  B. nach erfolgreicher Teilnahme an Leistungswettbewerben der Handwerksjugend).
  2. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von den Voraussetzungen der Berufspraxis ganz oder teilweise befreien. Dadurch wird beispielsweise die Anrechnung eines mehrmonatigen Vorbereitungskurses auf die geforderte Gesellenzeit möglich.[3]
  3. Die Handwerkskammer kann auf Antrag unter Berücksichtigung ausländischer Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland von der geforderten Praxiszeit ganz oder teilweise befreien.[4] Damit wirken sich Austauschprogramme von Gesellinnen und Gesellen mit anderen Ländern nicht nachteilig auf die Praxiszeit vor der Meisterprüfung aus.

Für die Entscheidung in den genannten Fällen kann die Handwerkskammer die Stellungnahme des Meisterprüfungsausschusses einholen.[5]

Wer in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe die Meisterprüfung ablegen möchte, ist zur Prüfung zuzulassen, wenn er eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

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