Definitionen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) gibt es viele, beispielhaft seien nach Lange die von Wieneman (2002), Badura und Steinke (2009), die der DIN SPEC 91020 (2012) sowie die von Pfaff und Zeike (2019) genannt (s. Tab. 1):
Definition des BGM |
Quelle |
[…] ist die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten. |
Wieneman, 2002 |
[…] die Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung zum gesundheitsfördernden Verhalten der Mitarbeiter zum Ziel haben. |
Badura und Steinke, 2009 |
[…] systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten. |
DIN SPEC 91020, 2012 |
[…] werden alle Aktivitäten der Planung, Durchführung, Evaluation und Steuerung von gesundheitsförderlichen Maßnahmen eines Unternehmens verstanden, die das Ziel haben, die individuelle und kollektive Gesundheit der Mitarbeiter dauerhaft zu erhalten oder zu verbessern. |
Pfaff und Zeike, 2019 |
Tab. 1: Definitionen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements
Die jüngste Veröffentlichung zum Verständnis eines BGM stellt der Bundesverband BGM e. V. BBGM auf seiner Website dar: "Betriebliches Gesundheitsmanagement basiert auf einem salutogenetischen und biopsychosozialen Gesundheitsverständnis. Als offener Managementansatz befähigt es Individuen und Organisationen mit dem Ziel, gemeinsam Gesundheitspotenziale nachhaltig zu entwickeln". Die genannten Definitionen und Darstellungen zum Verständnis eines BGM machen deutlich, dass ein prozessorientiertes, auf nachhaltige Umsetzung angelegtes und strukturell verankertes Managementsystem nicht gleichzusetzen ist mit der Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen auf der Verhaltens- und Verhältnisebene. In der Mehrzahl, so die Ergebnisse der Untersuchungen in Deutschland, handelt es sich bei den Aktivitäten um einzelne Maßnahmen zur Sensibilisierung der Beschäftigten für Gesundheitsthemen durch Aktionen, Events, Gesundheitstage und um Programme zum Erlernen gesundheitsförderlichen Verhaltens. Zunehmend gewinnen auch Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität mit Gesundheitsbezug an Bedeutung, z. B. Fahrradleasing. Punktuelle Maßnahmen stellen jedoch kein BGM dar; zudem zeigt sich in der Praxis ein geringer Umsetzungsgrad in den Betrieben, wenig Nachhaltigkeit und geringe gesundheitliche Effekte.
Aus Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird BGM als Vernetzung des Arbeitsschutzes mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, der Betrieblichen Gesundheitsförderung sowie den medizinischen Leistungen zur Prävention der Rentenversicherung zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit gesundheitlich beeinträchtigter Versicherter verstanden. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen ihren Beitrag dabei in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), deren gesetzliche Grundlage § 20b SGB V "Gesetzliche Krankenversicherung" darstellt. Unter § 20b Abs. 1 SGB V haben die Krankenkassen den Auftrag, mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung) insbesondere den Aufbau zu fördern und die gesundheitsförderlichen Strukturen zu stärken. Hierzu sollen sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb sowie der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln und deren Umsetzung unterstützen. Hierbei können Krankenkassen auch Leistungen zur individuellen, verhaltensbezogenen Prävention gemäß § 20 Abs. 5 Satz 1 SGB V einbeziehen.