In folgenden Fällen besteht ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit:
- Wege zum Essen im Restaurant in angemessener Entfernung von der Stelle der dienstlichen Tätigkeit oder der Unterkunft im Hotel,
- Aufsuchen der Toilette im Hotel und Sturz an einer unbeleuchteten Stelle,
- Verletzung an schadhaftem Waschbecken im Hotelzimmer,
- Sturz aus dem Zug infolge Verwechslung der Einstiegstür mit der Toilettentür bei Schlaftrunkenheit.
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