Wenn eine private Verrichtung unternommen und in eine Dienstreise eingeschoben wird, kann hinterher der Versicherungsschutz bei Dienstreisen wiederaufleben.
Kurzer Stopp und Wiederaufnahme der Rückfahrt
Auf einer versicherten Dienstreise mit dem Auto macht ein Beschäftigter einen kurzen – nicht versicherten – Stopp von 10 Minuten vor einem Spielwarengeschäft, um für seine Kinder ein Geschenk zu kaufen. Anschließend nimmt er die Fahrt wieder auf und steht dann wieder unter Versicherungsschutz.
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