Wenn eine private Verrichtung unternommen und in eine Dienstreise eingeschoben wird, kann hinterher der Versicherungsschutz bei Dienstreisen wiederaufleben.

 
Praxis-Beispiel

Kurzer Stopp und Wiederaufnahme der Rückfahrt

Auf einer versicherten Dienstreise mit dem Auto macht ein Beschäftigter einen kurzen – nicht versicherten – Stopp von 10 Minuten vor einem Spielwarengeschäft, um für seine Kinder ein Geschenk zu kaufen. Anschließend nimmt er die Fahrt wieder auf und steht dann wieder unter Versicherungsschutz.

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