Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer durch Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber entsteht, kann für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber pauschal mit 15 % besteuert werden.[1]
Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, hat dies gleichermaßen Auswirkungen in der Sozialversicherung. In diesem Fall bleibt der von der Pauschalbesteuerung erfasste geldwerte Vorteil beitragsfrei.[2]
S. Lohnsteuer, Abschn. 2.4.
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