Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, kann die Dienstwagenvereinbarung widerrufen werden. Dafür muss allerdings ein entsprechender Widerrufsvorbehalt in der Vereinbarung festgehalten werden. Eine Vertragsklausel, die den Arbeitgeber berechtigt, die Dienstwagengestellung "aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens" zu widerrufen, ist ohne nähere Konkretisierung des aus dieser Richtung kommenden Widerrufsgrundes zu weit gefasst. Nicht jeder Grund, der wirtschaftliche Aspekte betrifft, ist ein anzuerkennender Sachgrund für den Entzug der Dienstwagennutzung und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit.[1]

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