Unter einer Wohnung ist eine in sich geschlossene Einheit von Räumen zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit sowie eine Toilette vorhanden sind. Als Wohnung zählt z. B. bereits ein 1-Zimmerappartement mit Küchenzeile und WC als Nebenraum, nicht dagegen ein Wohnraum mit bloßer Mitbenutzung von Bad, Toilette und Küche; im letzteren Fall spricht man von einer Unterkunft. Zu den Unterkünften zählen auch Baracken, Wohncontainer, Wohnwagen und andere Raumzellen.[1]

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