Jedes Unternehmen kann sich überlegen, ob sich die Anwendung der DIN 33430 im eigenen Betrieb lohnt, denn die Norm ist keine gesetzliche Vorschrift. Dies ist ein ähnlicher Entscheidungsprozess wie z. B. bei der Einführung der DIN EN ISO 9000 ff. Die ISO 9000-Normenfamilie hat allerdings in vielen Fällen einen deutlich höheren Einfluss auf die Marktposition des Unternehmens.
Einige Vorteile: Wendet man die Norm bei der Eignungsbeurteilung an, erfolgt die Informationsgewinnung systematisch und sie ist nachvollziehbar. Der Prozess wird damit durchschaubarer und kann somit besser optimiert werden. Die folgenden Personalentscheidungen können auf einer besseren Informationsgrundlage getroffen werden.
Die Anwendung der Norm kann das Image des Unternehmens verbessern und das Personalmarketing erleichtern. Die Anwendung vermittelt an Bewerber die Botschaft "Das ist ein modernes Unternehmen, wo Personalauswahl professionell betrieben und Personalentwicklung ernst genommen wird. Ich bekomme als Bewerber gute Chancen, meine Kompetenzen zu zeigen." Gerade für die gewünschten, starken Bewerber ist dies ein zusätzlicher Anreiz.
Die Anwendung der Norm kann den Unternehmenswert steigern. Bei der Bewertung von Unternehmen hat der Wert der Mitarbeiter, das HR-Management und insbesondere das Konzept der Personalentwicklung in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die kann z. B. bei Fusionen, Akquisitionen, aber auch bei der Kreditvergabe relevant werden.
Die Diskussion der Einführung der Norm sollten immer mit einer Überprüfung der bisher praktizierten Auswahlsysteme starten. In vielen Unternehmen wird das, was die Norm beschreibt, ja bereits praktiziert, man hat es bloß noch nicht abgeglichen und ist sich dessen nicht bewusst. Vielleicht müsste nur an der einen oder anderen Stelle etwas nachgebessert werden. Dazu muss man natürlich die Norm kennen. Oft lohnt sich erst mal ein Gespräch mit einem Fachmann.
Die Norm kann auch als Grundlage bei der Formulierung eigener "Personeller Auswahlrichtlinien" dienen. Es kann sein, dass dabei herauskommt, dass die Norm-Kriterien bereits eingehalten werden. Dann kann der Betrieb von sich behaupten, dass er normgerecht auswählt. Er gibt also eine Konformitätserklärung ab. Diese Behauptung muss aber einer Überprüfung standhalten. Auf der sicheren Seite ist der Betrieb immer dann, wenn er sich die Normkonformität durch ein neutrales externes Prüfinstitut zertifizieren lässt.